Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.07.1976

Rechtsprechung
   BGH, 05.08.1976 - 5 StR 240/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,571
BGH, 05.08.1976 - 5 StR 240/76 (https://dejure.org/1976,571)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1976 - 5 StR 240/76 (https://dejure.org/1976,571)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1976 - 5 StR 240/76 (https://dejure.org/1976,571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Untgerbrechung der Verjährung bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach der Vorlage von Akten an einen Richter - Entsprechende Anwendung des § 33 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) auf die Aktenvorlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG (1975) § 33 Abs. 1 Nr. 10, § 69 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 384
  • NJW 1976, 1755
  • MDR 1976, 945
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Auszug aus BGH, 05.08.1976 - 5 StR 240/76
    Das Oberlandesgericht hat im Zulassungsverfahren zu prüfen, ob die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten schon vor dem angefochtenen Urteil verjährt war (BGHSt 23, 365).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.1975 - 1 Ss OWi 881/75
    Auszug aus BGH, 05.08.1976 - 5 StR 240/76
    Dagegen sieht das Oberlandesgericht Düsseldorf im Beschluß vom 20. Oktober 1975 in der Vorlage der Akten nach § 69 Abs. 1 Satz 1 OWiG eine schriftliche Anordnung oder Entscheidung im Sinn des § 33 Abs. 2 OWiG, welche die Verjährung regelmäßig schon in dem Zeitpunkt unterbricht, in dem die Anordnung oder Entscheidung unterzeichnet wird (VRS 50, 212 = NJW 1976, 158 - hier ohne Gründe abgedruckt).
  • BayObLG, 23.06.1975 - 1 ObOWi 140/75

    Hinweis; Verhandlung; Widerspruch; Entscheidung; Schriftliches Verfahren;

    Auszug aus BGH, 05.08.1976 - 5 StR 240/76
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hält in seinem Beschluß vom 16. Oktober 1975 den Zeitpunkt des Eingangs der vorzulegenden Akten beim Amtsgericht für maßgebend (MDR 1976, 165).
  • BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des

    Der Zulässigkeit der Vorlage steht nicht entgegen, dass das Oberlandesgericht Karlsruhe nicht abschließend zu der vorgelegten Rechtsfrage Stellung genommen hat, weil es nach seiner Ansicht mit jeder möglichen Entscheidung entweder von der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf oder von derjenigen des Oberlandesgerichts Bamberg abweichen würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 1976 - 5 StR 240/76, BGHSt 26, 384, 385; vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 95 f.).
  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    In einem solchen Fall kann sich das vorlegende Gericht einer eigenen Stellungnahme enthalten (vgl. für die insoweit ebenso zu beurteilende Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG BGHSt 26, 384, 385).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2022 - 2 Rv 21 Ss 262/22

    Vorlagefrage an BGH zur Sperrwirkung bei Vorlage eines Impfausweises mit

    Der Senat kann über die Revision des Angeklagten nicht entscheiden, ohne entweder von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 31.05.2022 (OLG Celle, Urteil vom 31. Mai 2022 - 1 Ss 6/22 -, juris) oder von der Entscheidung des Bayrischen Obersten Landgerichts vom 03.06.2022 (BayObLG, Beschluss vom 03.06.2022 - 207 StRR 155/22 - BeckRS 2022, 13743) abzuweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1976 - 5 StR 240/76 -, BGHSt 26, 384-387).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13

    Vorlage zum BGH: Kraftfahrzeugführereigenschaft eines beifahrenden Fahrlehrers

    Eine abschließende Stellungnahme des Senats ist jedoch vorliegend nicht erforderlich, weil der Senat sich bei Bejahung der Vorlegungsfrage zu der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, im Falle der Verneinung der Vorlegungsfrage zu der des Oberlandesgerichts Bamberg in Widerspruch setzen würde (BGHSt 26, 384, 385).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Der Vorlegung steht auch nicht entgegen, daß sich das vorlegende Oberlandesgericht einer eigenen abschließenden Stellungnahme zur vorgelegten Rechtsfrage enthalten hat (vgl. BGHSt 26, 384, 385) [BGH 05.08.1976 - 5 StR 240/76].
  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

    Die Vorlage 1st mithin auch unter diesem Gesichtspunkt zulässig (BGHSt 26, 384, 385 [BGH 05.08.1976 - 5 StR 240/76]; 30, 93, 95 f.).
  • BayObLG, 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98

    Unterbrechung der Verjährung der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit

    Darin liegt, auch wenn es in der Form einer schriftlichen Vorlageverfügung geschieht, keine Anordnung oder Entscheidung, sondern die Erklärung eines Prozeßbeteiligten gegenüber dem Gericht (vgl. BGHSt 26, 384/387; BayObLGSt 1975, 107/108 und Beschluß vom 24.4.1985 - 2 ObOWi 406/84; vgl. ferner KK/Weller OWiG § 33 Rn. 83), deren Inhalt und Form nicht gesetzlich geregelt ist (vgl. BayObLGSt 1981, 64/65).
  • OLG Köln, 20.02.1981 - Ss 80/81

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch Bekanntgabe der Einleitung eines

    Insoweit kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs der Akten bei Gericht an (BGHSt 26, 384).
  • OLG Zweibrücken, 15.05.1987 - 3 W RE 57/87
    In einem derartigen Fall bedarf es keiner abschließenden Stellungnahme (BGH in ständiger Rechtsprechung für den Fall einer Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG ; z. B. BGHSt 26, 384, 385).
  • OLG Zweibrücken, 15.05.1987 - 3 W - RE 57/87

    Vorabentscheidung zu den Voraussetzungen der Annahme eines Wohnraumbedarfs;

    In einem derartigen Fall bedarf es keiner abschließenden Stellungnahme (BGH in ständiger Rechtsprechung für den Fall einer Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG; z.B. BGHSt 26, 384, 385) [BGH 05.08.1976 - 5 StR 240/76] .
  • BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung, wegen Körperverletzung, wegen Widerstandes

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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1885
BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76 (https://dejure.org/1976,1885)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1976 - 1 StR 379/76 (https://dejure.org/1976,1885)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 (https://dejure.org/1976,1885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechliche Beurteilung einer Verurteilung wegen Mordes aus niederem Beweggrund - Verfassungsmäßigkeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe - Voraussetzungen für das Vorliegen des Mordmerkmals des niedren Beweggrundes - Ablehnung eines Verfahrensfehlers wegen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1755 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.03.1974 - 1 StR 20/74

    Anforderungen an die Annahme von niederen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76
    Unter den vorliegenden Umständen, welche erkennbar jede Möglichkeit einer moralischen Rechtfertigung oder sonstwie vertretbaren Erklärung des Tatgeschehens ausschlössen, bedurfte es auch keiner näheren Ausführungen darüber, daß der - in seiner Einsichtsfähigkeit nicht beschränkte - Angeklagte sich des Mißverhältnisses zwischen Anlaß und Erfolg der Tat bewußt war (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1974 - 1 StR 20/74).
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76
    So entspricht es anerkannten Rechtsgrundsätzen, daß die Unterschreitung des Regelstrafrahmens unterbleiben darf, wenn die Gesamtwürdigung ergibt, daß die innerhalb dieses Rahmens bestimmte Strafe noch schuldangemessen ist, weil die verminderte Schuldfähigkeit des Täters durch erschwerende Umstände aufgewogen wird (BGHSt 7, 28, 31; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 - und vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73).
  • BGH, 01.12.1967 - 4 StR 523/67

    Eifersucht als niedriger Beweggrund - Verurteilung auf doppeldeutiger, den

    Auszug aus BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76
    Daß die Tötung eines Menschen aus einem solchen Beweggrund nach allgemeiner sittlicher Anschauung als verachtenswert und auf tiefster Stufe stehend gilt, begegnet keinem Zweifel (BGHSt 22, 12, 13).
  • BGH, 06.11.1973 - 1 StR 411/73

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung - Voraussetzungen für einen

    Auszug aus BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76
    Bei den hierfür maßgebenden Erwägungen ist das Schwurgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Schuldgehalt der Tat, nach dem die Frage einer Strafmilderung zu entscheiden ist, sich nicht allein nach dem Grad der Zurechnungsfähigkeit bestimmt, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat der Schuldseite nach als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 6. November 1973 - 1 StR 411/73).
  • BGH, 24.07.1973 - 1 StR 140/73

    Verurteilung wegen Unzucht mit Kindern - Ermächtigung zur Teilrücknahme eines

    Auszug aus BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76
    So entspricht es anerkannten Rechtsgrundsätzen, daß die Unterschreitung des Regelstrafrahmens unterbleiben darf, wenn die Gesamtwürdigung ergibt, daß die innerhalb dieses Rahmens bestimmte Strafe noch schuldangemessen ist, weil die verminderte Schuldfähigkeit des Täters durch erschwerende Umstände aufgewogen wird (BGHSt 7, 28, 31; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 - und vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73).
  • BGH, 07.08.1973 - 1 StR 230/73

    Mord in Tateinheit mit besonders schwerem Raub - Krankheitswert einer

    Auszug aus BGH, 13.07.1976 - 1 StR 379/76
    So entspricht es anerkannten Rechtsgrundsätzen, daß die Unterschreitung des Regelstrafrahmens unterbleiben darf, wenn die Gesamtwürdigung ergibt, daß die innerhalb dieses Rahmens bestimmte Strafe noch schuldangemessen ist, weil die verminderte Schuldfähigkeit des Täters durch erschwerende Umstände aufgewogen wird (BGHSt 7, 28, 31; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 - und vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Erst in letzter Zeit hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, wohl angeregt durch den Vorlagebeschluß des Landgerichts Verden, einem Urteil vom 13. Juli 1976 (NJW 1976, S. 1755 Nr. 18) den Leitsatz vorangestellt: "Daß die Androhung lebenslanger Freiheitsstrafe für Mord mit dem Grundgesetz vereinbar ist, entspricht allgemeiner Rechtsanschauung und ständiger Rechtsprechung; der Senat sieht keinen Anlaß, hiervon abzugehen".
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub

    Dafür, daß er durch die Weigerung der Frau in die zur Tat führende Wut geriet, kann der Angeklagte kein Verständnis finden (vgl. BGH, Urt. v. 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76).
  • BGH, 03.05.1977 - 5 StR 702/76

    Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe - Schuldminderungsgründe

    Das Schwurgericht hält die Androhung der absoluten Strafe des § 211 StGB mit Recht für verfassungsgemäß (vgl. u.a. BGH in NJW 1976, 1755).
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 680/80

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Schulderhöhende erschwerende Umstände können unter anderem in der besonderen Verwerflichkeit der Geschehensart gefunden werden (BVerfG NJW 1979, 207 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]; BGHSt 7, 28, 31; Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 -, vom 7. August 1973 -1 StR 230/73 -, vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 -, vom 13. Januar 1977 -1 StR 658/76 und vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79).

    Solche Umstände dürfen jedoch dann nicht zur Anwendung des Regel Strafrahmens führen, wenn sie gerade durch den die verminderte Schuldfähigkeit begründeten Zustand des Angeklagten bedingt waren.(BGHSt 16, 360, 363 f; BGH, Beschluß vom 7. Juni 1972 - 2 StR 118/72 - bei Dallinger MDR 1972, 750; Urteil vom 13. Juli 1976 -1 StR 379/76).

  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Der Tatrichter hat vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob eine Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist (BGHSt 7, 28 [30]; BGH NJW 1953, 1760; BGH MDR 1960, 938; BGH MDR 1968, 372 bei Dallinger; BGH MDR 1972, 16 bei Dallinger; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 140/73 -, vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 vom 6. November 1973 - 1 StR 411/73 -, vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 - und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76).
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81

    Anforderungen an den Ausschluss eines minder schweren Falles einer Tötung bei

    Die Schuldminderung, die sich aus der herabgesetzten Schuldfähigkeit ergibt, kann durch andere, erschwerende Umstände aufgehoben werden (vgl. BGHSt 7, 28, 31; Urteil vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76; Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76; BayObLG NJW 51, 284).
  • BGH, 13.09.1977 - 1 StR 369/77

    Annahme eines niedrigen Beweggrundes durch "erweiterten Selbstmord" -

    Eine derart egozentrische Einstellung, welche die primitivsten Regeln des auf Achtung der persönlichen Selbstbestimmung gegründeten menschlichen Zusammenlebens gröblich mißachtet, kann bei Motivierung eines Tötungsdelikts selbst dann das Merkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen erfüllen, wenn sie, wie der Tatrichter hier angenommen hat, nicht ohne weiteres mit Rachsucht oder Eifersucht erklärt werden kann (vgl. BGHSt 1, 369; 3, 180; 22, 12, 13; BGH, Urteil vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76).
  • BGH, 16.12.1980 - 5 StR 670/80

    Darlegung des Erfordernisses des Handelns aus niedrigen Beweggründen

    Die Strafzumessungserwägungen, mit denen das Schwurgericht von einer nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB möglichen Strafmilderung abgesehen hat (UA S. 9, 10), halten rechtlicher Nachprüfung stand (vgl. BGHSt 7, 28, 31; BGH bei Dallinger, MDR 1972, 16, 570; BGH, Urt. v. 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76 - BGH bei Holtz, MDR 1977, 461; BGH, Beschl. v. 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80 - BVerfGE 50, 5, 9 ff) [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78].
  • BGH, 21.05.1980 - 2 StR 8/80

    Strafmilderung gemäß § 49 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) ohne Begründung

    Denn der Schuldgehalt der Tat bestimmt sich nicht allein nach dem Grad der Schuldfähigkeit, sondern nach den gesamten Umständen, welche die Tat als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BGH, Urteile vom 7. August 1973 - 1 StR 230/73 m.w.N. und vom 13. Juli 1976 - 1 StR 379/76).
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